Viele Eigentümer gehen davon aus, dass sie das Recht haben, über ihre Eigentumswohnung frei zu verfügen. Also auch darüber zu bestimmen, wem sie die Wohnung verkaufen möchten. Das stimmt allerdings nicht ganz. Sofern Sie als Wohnungseigentümer Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, gibt es in vielen Fällen ein Mitspracherecht der Nachbarn. Gesetzliche Grundlage dafür ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Wohnungseigentumsgesetz).
Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass andere Wohnungseigentümer – also Ihre Nachbarn – beim Verkauf Ihrer Wohnung eventuell ein Wörtchen mitzureden haben. Das ist aber nur der Fall, wenn es zuvor auch explizit von der Eigentümergemeinschaft vereinbart wurde. Falls Sie in der Situation sind, Ihre Wohnung verkaufen zu wollen, aber Einwände der Nachbarn befürchten, überprüfen Sie am besten zuerst, ob in der Gemeinschaftsordnung etwas von einem Mitspracherecht der Nachbarn beim Wohnungsverkauf steht. Falls nicht, haben Sie nichts zu befürchten. Darüber hinaus muss die Veräußerungsbeschränkung auch im Grundbuch eingetragen sein – nur dann ist sie rechtskräftig.
Ablehnung nicht ohne wichtigen Grund
Wenn Sie feststellen, dass Einwände der anderen Eigentümer Ihnen beim Verkauf einen Strich durch die Rechnung machen könnten, und wenn Sie vermuten, dass Ihr Käufer aus irgendeinem Grund auf Ablehnung bei den Nachbarn stoßen wird, ist es sicher empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen. Sie müssen in Betracht ziehen, dass sogar ein abgeschlossener Kaufvertrag unwirksam werden kann, falls die Zustimmung der anderen Eigentümer nicht vorliegt. Es ist außerdem klüger, rechtzeitig mit den Nachbarn zu reden und sich deren Akzeptanz für Ihren Käufer und Wohnungsnachfolger zu sichern. Das Mitspracherecht der Nachbarn geht auch nicht so weit, dass sie einfach jeden Interessenten ablehnen können, weil ihnen die Nase nicht passt oder die Anzahl der Kinder mehr Ruhestörungen erwarten lässt. Für die Ablehnung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Auch die Gefahr, dass ein einzelner Nachbar, mit dem Sie vielleicht im Streit liegen, Ihren Wohnungsverkauf vereitelt, ist relativ gering. Die Entscheidung über mögliche Einwände gegen Ihren Wohnungsverkauf hängt nicht von jeder Einzelmeinung ab. Wenn überhaupt, wird sie von der Mehrheit der WEG-Mitglieder getroffen. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften wird das Zustimmungserfordernis zum Verkauf auch prinzipiell an die Hausverwaltung übertragen.
Ein Profi im Boot hilft immer
Was immer Sie – wahrscheinlich aufgrund schlechter Erfahrungen – von Ihren Nachbarn befürchten: Den richtigen Käufer für Ihre Eigentumswohnung zu finden, ist sowieso eine Aufgabe, die Sie am besten einem Profi-Makler überlassen sollten. Der kennt sich nicht nur mit allen rechtlichen Fallstricken beim Immobilienverkauf aus. Bei der Käuferauswahl überprüft der Makler vorab, ob es sich um seriöse und zahlungskräftige Interessenten handelt. Gegen diese werden auch Ihre spießigsten Nachbarn beim besten Willen keine triftigen Einwände finden. Ganz nebenbei springt beim professionellen Verkauf Ihrer Wohnung mit Hilfe des Maklers in den meisten Fällen auch noch ein höherer Erlös für Sie heraus.
Sie wollen sicherstellen, dass der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung reibungslos über die Bühne geht? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://dejure.org/gesetze/WEG/12.html
http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-einer-wohnung/zustimmung.html
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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