Streit um die Scheidungsimmobilie aussichtslos? Vielleicht klappt es mit einem Rückmietkauf

Schon lange sehen Klaus und Corinna für ihre Ehe keine Zukunft mehr. Sie wollen sich scheiden lassen. Allerdings haben sie sich erst vor Kurzem gemeinsam eine Immobilie gekauft. Was soll aus dieser nun werden? Unsere kleine Fallgeschichte führt durch die verschiedenen Möglichkeiten zur Teilung einer Scheidungsimmobilie und zeigt die Probleme auf, die eine Einigung oft so schwierig machen. Corinna und Klaus, unsere exemplarischen Ex-Partner, schaffen es zum Glück, sich zu verständigen. Sie einigen sich auf einen Rückmietkauf als rettende Lösung.

Ehe aus, Hausverkauf?

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Für Corinna ist ihre Immobilie ein wahr gewordener Traum. Mit Liebe hat sie das Haus eingerichtet und eine Wohlfühlzone geschaffen, die ihr sehr viel bedeutet. Auch nach der Scheidung will sie aus diesem Zuhause um keinen Preis ausziehen. Klaus dagegen möchte einen Schlussstrich ziehen. Die Immobilie sollte aus seiner Sicht am besten so schnell wie möglich verkauft werden. Er erzählt einem befreundeten Anwalt von seinem Dilemma. Dieser rät ihm davon ab, Miteigentümer am Haus zu bleiben. Dann müsste er nämlich weiterhin für die noch offenen Schulden an die Bank im vollen Umfang haften. Wäre Corinna einmal nicht mehr in der Lage, ihren Anteil an den Schulden zu begleichen, würden diese an Klaus hängen bleiben. Und das kommt für Klaus nicht infrage.

Aber wie lässt sich die Sache nun lösen, wenn Corinna einem Verkauf auf keinen Fall zustimmen will. Selbstverständlich fehlen ihr die finanziellen Mittel, um Klaus seinen Anteil auf einen Schlag auszahlen zu können. Das heißt, Klaus müsste sich darauf einlassen, dass sie ihm seinen Anteil in Raten abbezahlt. Aber damit ist er ganz und gar nicht glücklich, denn für einen echten Neustart kann er ein Startkapital gebrauchen. Wenn Corinna also unbedingt weiter in dem Haus wohnen möchte – vielleicht könnte Klaus dann wenigstens seinen Teil der Immobilie verkaufen. Aber ist das wirklich so einfach? Wahrscheinlich nicht.

Auf einer sonntäglichen Radtour mit seinen Kumpels erfährt Klaus von der Möglichkeit der Teilungsversteigerung seines Hauses. Zunächst erscheint ihm die Idee prima. Doch nach einigem Überlegen ändert er seine Meinung. Der Erlös einer Teilungsversteigerung fällt meist niedriger aus als bei einem Verkauf, und Corinna müsste am Ende mit ziemlicher Sicherheit doch aus dem Haus ausziehen. Dies würde nur noch Öl ins Feuer der noch-ehelichen Streitigkeiten gießen.

Vielleicht gibt es ja noch eine weitere Alternative? Wäre es nicht auch möglich, dass ein Interessent das Haus kauft und es dann an Corinna vermietet? Schnell ruft Klaus seinen Freund, den Anwalt, an. Dieser bestätigt die Idee und erklärt Klaus das System des sogenannten „Rückmietkaufs“. Dabei wird gleichzeitig mit dem Kaufvertrag auch gleich ein Mietvertrag abgeschlossen. Für Klaus scheint es DIE Lösung zu sein. So kann er ein neues Leben starten und Corinna kann glücklich in ihrem Heim wohnen bleiben. Nun muss er sie nur noch davon überzeugen.

Nach einem langen Gespräch beschließt das Noch-Ehepaar, einen Käufer für den Rückmietkauf zu suchen, und zwar gemeinsam. Dazu vereinbaren beide erst einmal einen Termin bei ihrem lokalen Immobilienmakler, um die Immobilie bewerten zulassen. Der Immobilienprofi erklärt ihnen, dass es durchaus Interessenten für bewohnte Einfamilienhäuser als Wertanlage gibt. Hoffnungsvoll schauen Klaus und Corinna nun in die Zukunft. Sollte es mit dem Rückmietkauf wider Erwarten nicht klappen, haben die beiden sich sogar darauf geeinigt, als Alternative dann doch auf einen „normalen“ Verkauf der Immobilie zu setzen.

Sie stehen vor einer Scheidung und wissen noch nicht, was mit Ihrer gemeinsamen Immobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © inesbazdar/Depositphotos.com

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